Auch nach erfolgreichem Abschluss des Studiums müssen Zahnmediziner/-innen dafür sorgen, dass sie sich auf dem aktuellen Stand des medizinischen Fachwissens bewegen. Deshalb sind sie zur Fortbildung verpflichtet und müssen diese nachweisen. Über die Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) bietet die DGZMK solche Fortbildungen an. Diese bestehen aus Einzelveranstaltungen oder einer Kursserie (Curriculum) zu einem Thema. Wer ein solches Curriculum bei der APW erfolgreich absolviert hat, erhält zur Bestätigung die APW-Mitgliedschaft und ein entsprechendes Zertifikat.

Zum Erhalt dieser APW-Mitgliedschaft und des Zertifikats muss ein Zahnarzt sich mindestens doppelt so viel fortbilden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist (mindestens 250 statt 125 Fortbildungspunkte innerhalb von 5 Jahren). So gelingt es der APW, die Behandlungsstandards in den Zahnarztpraxen langfristig sicherzustellen. Davon profitieren auch Sie als Patient, weil Ihr Behandler mit der APW-Mitgliedschaft seine Bereitschaft zeigt, immer das aktuelle Fachwissen zu nutzen.

Die Zusätze "Spezialist" und "Master" zeigen an, dass der betreffende Zahnarzt sich über die in der APW-Fortbildung erlangte Qualifikation hinaus noch weiter fortgebildet und in besonderem Maße für die jeweilige Fachrichtung qualifiziert hat.
 
Sprechen Sie Ihren Zahnarzt auf seine Fortbildungsaktivitäten an. Gern wird er Sie über seine erworbenen Qualifikationen informieren.
 
Detailliertere Informationen zur APW-Mitgliedschaft und der Fortbildung der APW finden Sie hier.